Kleingärtner werden


Sind Sie an der Natur interessiert? Einen ersten Eindruck erhalten Sie auf dieser Seite. Möchten Sie eine Gartenparzelle bewirtschaften? Dann sind Sie hier genau richtig.

Unser Vereinsgelände umfasst 111 Gartenparzellen mit einer jeweiligen Größe zwischen 200-300m². Eigenes Gemüse anpflanzen, den eigenen Garten mit Blumen verschönern, in der Sonne die Natur genießen und mit freundlichen Mitmenschen zusammen kommen, das ist für uns der Zweck eines eigenen Gartens. Hierbei lernt man durch die aktive Teilnahme am Vereinsleben nette Leute mit gleichen Interessen kennen.

Einen Kleingarten zu pachten – das ist einfacher als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie. Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner/-innen stellen sollten:

  • Habe ich Lust im Garten zu arbeiten?
  • Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
  • Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
  • Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
  • Kann ich mich in einen Verein integrieren?
  • Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?

Alle Fragen mit „ja“ beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.


Wie bekomme ich einen Garten?

Ein Garten kann nur an Mitglieder des Vereins verpachtet werden. Verpächter ist der Verein. Sie müssen zunächst einen Mitgliedsantrag für die Aufnahme in den Kleingärtnerverein Marburg e.V. stellen. Den bekommen Sie im Büro des Vereins, welches sich neben der Kohlrabi Bar auf dem Vereinsgelände an der Stephan-Niderehe-Straße 18 befindet. Bürozeit ist jeden zweiten Samstag von März bis Oktober von 9 bis 12 Uhr. Die genauen Termine finden Sie hier.

 

Nachdem der Vorstand positiv über Ihren Antrag entschieden hat und Sie den Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr überwiesen haben, sind Sie Vereinsmitglied und werden auf die Warteliste für frei werdende Gärten gesetzt - leider ganz unten. Sobald ein Garten frei wird, wird dieser dem ersten Anwärter auf der Warteliste angeboten. Lehnt dieser den Garten ab, wird er dem zweiten angeboten und so weiter… 

 

Bekommen Sie einen Garten angeboten, können Sie überlegen, ob Sie diesen übernehmen möchten. Hierbei spielt natürlich der Preis eine Rolle.

 

Zunächst ist an den Vorpächter über den Verein eine Abstandssumme zu zahlen. Wie hoch diese ausfällt, wird durch eine Wertermittlungskommission nach festen Regeln des Landesverbands Hessen bestimmt. In diese Wertermittlung fließt der Wert aller Gebäude und Pflanzen ein, die sich auf dem Gartengrundstück befinden. Geben Sie den Garten wieder ab, bekommen Sie auch eine solche Zahlung. Darüber hinaus ist bei der Übernahme eines Gartens ein eimaliger Kulturbeitrag fällig.

 

Auch der Abschluss einer Feuer- Einbruch- und Diebstahlversicherung wird von Seiten des Vereins als erforderlich angesehen.  Nachdem Sie einen Garten übernommen haben, werden jährlich der Mitgliedsbeitrag, der Pachtzins, die eigenen Wasserkosten und Umlagen fällig.

Gibt es noch etwas zu wissen?

Als Vereinsmitglied unter 70 Jahren müssen Sie drei Stunden Gemeinschaftsarbeit im Jahr ableisten. Damit halten die Vereinsmitglieder ihr Vereinsgelände instand und sauber. In Ihrem Garten können Sie machen, was Sie wollen, solange es mit dem Bundeskleingartengesetz, der Satzung und der Gartenordnung des Vereins vereinbar ist. Fragen Sie einfach Ihren Obmann/Ihre Obfrau, Gartennachbarn oder ein Mitglied des Vorstands. Sie werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Und nun viel Spaß beim Gärtnern!