Schrebergärtners A-Z


Das Schrebergärtners A-Z steht für Sie auch hier zum Download bereit.

Schrebergärtners A-Z

Abfall – Die Entsorgung aller anfallenden Abfälle ist Aufgabe des Parzellenpächters. Die im Garten anfallenden Pflanzenreste, Grünschnitt sowie kompostierbare Hausabfälle z.B. Kaffeefilter und Obstreste sollten umweltgerecht im Komposthaufen entsorgt werden.

Keinesfalls gehören Speisereste auf den Komposthaufen, um zu vermeiden, dass Mäuse, Ratten oder auch Waschbären angelockt werden. Zweimal im Jahr gibt es die Möglichkeit Baum und Heckenschnitt an den vorgegebenen Stellen über den Verein zu entsorgen. Ansonsten muss jeder Pächter selbst dafür sorgen, dass sich auf der Parzelle kein Sperrmüll, Bauschutt oder sonstiger Unrat ansammelt Die Stadt Marburg bietet die kostenlose Entsorgung von Abfällen aller Art an. Im Internet ist unter www.marburg.mein- abfallkalender.de eine Auflistung der Entsorgungsadressen einzusehen.

 

Bäume – Erlaubt ist, aus gärtnerischen Gründen, grundsätzlich nur dass Pflanzen von Nutzbäumen (insbesondere KEINE Nadelgehölze, KEINE Koniferen und KEINE Kirschbäume!). Denken Sie bitte daran: Bäume müssen samt Wurzelwerk entfernt werden. Beachten Sie bitte, dass die Bäume nicht an die Grenze zum Nachbarn gepflanzt werden dürfen.

 

Baumschnitt – Für den fachgerechten Schnitt der auf seiner Parzelle vorhandenen Bäume ist jeder Pächter selbst verantwortlich. Das hierfür erforderliche Wissen kann in speziellen Fortbildungskursen erlernt werden. Entsprechende Kurse bietet der Verein im Frühjahr an. Bitte nutzen Sie diese Angebote! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den bekannten Aushängen.

 

Bürozeiten – Das Büro ist von März bis Oktober samstags vierzehntägig von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Die aktuellen Bürozeiten finden Sie hier.

 

Fahrradfahren – In der ganzen Anlage gilt Schrittgeschwindigkeit

 

Gartenbegehung – Einmal im Jahr findet in der Anlage eine Gartenbegehung durch den Vorstand und die Obleute statt. Beanstandungen werden dem Pächter mitgeteilt, zusammen mit der Aufforderung zur fristgerechten Beseitigung der Mängel.

 

Gartenordnung – Die Gartenordnung wird den Pächtern bei der Übergabe des Gartens ausgehändigt.

 

Gartennummern – Sämtliche Parzellen sind nummeriert, um z.B. beim Ablesen der Wasseruhren eine eindeutige Zuordnung zu herzustellen. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass diese Nummer an Ihrer Parzelle gut sichtbar angebracht ist.

 

Gemeinschaftsstunden - Zur Instandhaltung unserer Anlage benötigen wir die tatkräftige Unterstützung unserer Mitglieder. Deshalb sind jährlich 3 Gemeinschaftsarbeitsstunden abzuleisten. Die Stundenzahl wird in der Mitgliederversammlung festgelegt. Jeweils an den Bürotagen  können die Gemeinschaftsstunden abgearbeitet werden. Mitglieder ab 70 Jahre sind von der Gemeinschaftsarbeit befreit, ebenso die Vorstandsmitglieder und Obleute. Wenn keine Gemeinschaftsstunden erledigt werden, werden mit der Jahresrechnung die nicht erbrachten Stunden mit 25,00 € pro Stunde berechnet.

 

Gemeinschaftswege - Die Pflege der Gemeinschaftswege (insbes. die Beseitigung von Unkräutern etc.) obliegt den Pächtern der angrenzenden Gartenparzellen. Die Beschaffung von Splitt o.ä. wird vom Verein übernommen, der auch eine eventuell nötige weitergehende Instandsetzung im Rahmen der gemeinschaftlichen Pflichtstunden veranlasst und koordiniert. Bitte verzichten Sie aus Umweltschutzgründen (Grundwasserverseuchung) unbedingt auf den Einsatz von Unkrautvertilgungsmitteln bzw. Kalkstickstoffen.

 

Gewächshäuser – Gewächshäuser dürfen eine Grundfläche von 5 qm nicht überschreiten. Bitte beachten Sie die Genehmigungspflicht (s. Laube).

 

Grillen – Das Grillen in der Anlage ist erlaubt. Nehmen Sie aber bitte auf Ihren Nachbarn Rücksicht und vermeiden Sie dabei bitte übermäßige Rauchschwaden und  Geruchsbelästigungen. Die Errichtung von Grillkaminen ist erlaubt, sie muss dem Vorstand mitgeteilt werden.

  

Kinderspielgeräte - Pro Parzelle ist ein Kinderspielgerät erlaubt.

 

Kündigung – Form und Inhalt sowie Fristen bei Kündigung der Gartenparzellen richten sich nach den in der Satzung festgelegten Vorgaben.

 

Laube – Die maximale Größe (24 qm) und Form einer Gartenlaube richtet sich nach den Vorgaben der Vereinssatzung und den ergänzenden Vorschriften der Kleingartenverordnung sowie des Bundeskleingartengesetz. Bauliche Veränderungen (insbes. Erweiterungen, z.B. auch der Terrasse) sind beim Vorstand vorab schriftlich mit Zeichnung im Maßstab zu beantragen und bedürfen vor Veränderung der Genehmigung durch den Vorstand.

 

Nachbarn – Kleingärtner sollten im Umgang mit ihren Parzellennachbarn ein pflegliches Miteinander üben. Rücksicht, Freundlichkeit und Respekt voreinander sind die Grundlage für eine friedliche und freundschaftliche Nachbarschaft im Schrebergarten. Bitte vermeiden Sie unnötigen Streit! Übrigens: Alteingesessene Gartenfreunde helfen in der Regel gerne bei Fragen.

 

Obleute – Sie sind die ersten Ansprechpartner der Gärtner und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Pferdestall - Der Pferdestall und die Kohlrabi Bar können von Mitgliedern und Gästen gegen eine Gebühr das ganze Jahr gemietet werden.

 

Ruhezeiten – grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen 

 

Satzung – s. Vereinssatzung

 

Strom – Die Gärten verfügen über keinen Stromanschluss.

 

Teich – Die Anlage eines Biotops bedarf der Zustimmung des Vorstands. Zulässig ist die Anlage von Feuchtbiotopen in naturnaher Bauweise und Gestaltung. Es ist eine Gesamtgröße von 8m² und eine Tiefe von 80 cm zulässig. Der Pächter ist für die sachgerechte Absicherung zuständig.

 

Termine - Wir veranstalten über das Jahr verschiedene Fahrten/Ausflüge und einen Seniorenadvent. Eine Übersicht über die geplanten Termine finden Sie hier.

 

Tiere – Die Haltung oder Zucht von Tieren in den Gartenparzellen ist nicht erlaubt. Hunde sind in den Anlagen an der Leine zu führen.

 

Toiletten – Für die Pächter zugängliche Toiletten befinden sich gegenüber der Kohlrabi Bar. Die Schlüssel dafür werden bei Gartenübernahme gegen eine Kaution ausgehändigt. Bitte halten Sie – auch im eigenen Interesse – die sanitären Einrichtungen sauber!

 

Veranstaltungen – Die Termine werden bei der Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Außerdem wird per Aushang nochmal an sie erinnert. Eine rege Beteiligung ist erwünscht, ebenso helfende Hände. Die Veranstaltungen sind eine gute Gelegenheit, die Vereinskollegen näher kennen zu lernen.

 

Vereinssatzung - Die Satzung wurde bei der Gartenübernahme ausgehändigt. Sie ist Grundlage des Vereins und regelt das Miteinander. Sie ergänzt und baut auf dem Bundeskleingartengesetz auf.

 

Versicherung - Jeder Pächter ist verpflichte eine Versicherung gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl über den Verein abzuschließen. Darüber hinaus können Zusatzversicherungen wie

z. B. eine Höherversicherung für den Laubeninhalt oder Sonnenkollektoren abgeschlossen werden. Nähere Informationen gibt es bei der Gartenübernahme und bei dem .1.Rechner. Schadensfälle werden über den Vorstand an die Versicherung gemeldet.

 

Vorstand – Der Vorstand des KGV Marburg e.V. Anlage Wiesenweg e.V. besteht aus: Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r, Schriftführer/-in, stellvertretende/r Schriftführer/-in, Kassierer/-in (Rechner/-in), stellvertretende/-r Kassierer/-in (z. Zt. N. N.) Die Namen und Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder finden Sie hier

 

Wasser – In jeder Parzelle ist ein Frischwasseranschluss vorhanden mit einer separaten Wasseruhr. Das Wasser wird anlog der Zeitumstellung im März und Oktober an bzw. abgestellt. Die Wasseruhr ist vor Nachtfrösten zu schützen.

 

Wasserleitungen – Vom Absperrventil bis zum Wasserhahn hat der Pächter die Instandhaltungspflicht.

 

Wertermittlung – Die Wertermittlung wir von geschulten Wertermittlern des Vereins durchgeführt. Sie erfolgt nach der Kündigung des Pachtverhältnisses und wird auf Grundlage der Wertermittlungsrichtlinien des Landesverbands der Kleingärtner in Hessen ermittelt. Der ermittelte Wert des Gartens kann erst über den Verein bei einer erneuten Verpachtung überwiesen werden.

 

Zäune – Die Erhaltung und Pflege der Außenzäune ist Aufgabe des Vereins. Für den rechten Innenzaun ist der Pächter zuständig. Er darf eine Höhe von 80cm nicht überschreiten.

 

© KGV Marburg e. V .Anlage Wiesenweg